Antworten auf die häufigsten Fragen

Schweizer Käse wird ohne den Einsatz von künstlichen Zusatzstoffen hergestellt. Dazu haben sich die Käsehersteller im Rahmen eines Branchenkodex verpflichtet. Dieser trat im November 2002 in Kraft, wurde seither mehrmals erneuert und gilt vorläufig bis 30. Juni 2012. Mit dem freiwilligen Verzicht auf künstlich hergestellte Farbstoffe und auf verschiedene antibiotisch wirkende Konservierungsmittel, deren Einsatz – wie in der EU – auch in der Schweiz zulässig wäre, setzt die inländische Käsebranche ein deutliches Zeichen zugunsten der Natürlichkeit ihres Produktes. Durch diese Verzichtsleistung erhalten die Konsumentinnen und Konsumenten die Gewähr, dass sie beim Kauf von Schweizer Käse keine Kompromisse eingehen, sondern sich für ein naturbelassenes Qualitätsprodukt entscheiden.
Von der Regelung ausgenommen sind einzig Frischkäse, saisonale Spezialitäten, Schmelzkäse sowie die Schmelzkäsezubereitung.
Der Branchenkodex umfasst folgende Eckpunkte:
Er gilt für gereiften Käse (Extrahart-, Hart-, Halbhart- und Weichkäse), welcher in der Schweiz hergestellt wird. Hier werden sämtliche Marktsegmente (Privathaushalte, Export, Grossverbraucher, Halbfabrikate für die Nahrungsmittelindustrie) eingeschlossen. Für Frischkäse, saisonale Spezialitäten, Schmelzkäse sowie die Schmelzkäsezubereitung gilt der Branchenkodex nicht.
In der Käsefabrikation sind folgende Zusatzstoffe nicht zugelassen:
In der Käseaffinage und -vorverpackung sind folgende Zusatzstoffe nicht zugelassen:
Der Branchenkodex wird bis zum 30. Juni 2012 weitergeführt.
Die Verzichtserklärungen werden bei den einzelnen inländischen Käseherstellern durch die Switzerland Cheese Marketing AG periodisch neu eingeholt.