Wissenswertes  -  AOC und IGP

Die offiziellen Qualitätszeichen AOC und IGP sind traditionellen Erzeugnissen mit regionaler Verwurzelung vorbehalten. Nach der Registrierung durch das Bundesamt für Landwirtschaft dürfen die geschützten Bezeichnungen ausschliesslich für Produkte verwendet werden, welche die Herkunfts-, Verfahrens- und Qualitätsbestimmungen des Pflichtenhefts erfüllen. Unabhängige Zertifizierungsstellen kontrollieren deren Einhaltung.

Die geschützte Ursprungsbezeichnung (AOC, Appellation d’Origine Contrôlée) bietet Gewähr, dass die Qualitätsprodukte im Ursprungsgebiet erzeugt, verarbeitet und veredelt worden sind.

Die geschützte geografische Angabe (IGP, Indication Géographique Protégée) dient ebenfalls zur Auszeichnung von traditionellen und typischen Spezialitäten einer klar definierten Region. Ein Produkt muss im Herkunftsgebiet entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt werden.
Beispielsweise darf das Fleisch für eine IGP-Wurst auch von Tieren stammen, die ausserhalb der Region aufgezogen wurden.

Sowohl AOC- als auch IGP-Produkte tragen den Namen der Region, aus der sie stammen, in ihrer Bezeichnung. Es ist deshalb wichtig, dass die Bezeichnung nur für Produkte verwendet wird, welche die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Ursprung: Die Produkte sind mit der Region verbunden, welche ihnen ihren Namen gibt.
  • Verbindung mit dem Terroir und der Tradition

Mehr über AOC-IGP www.aoc-igp.ch

Schweizer Käse mit AOC-Gütesiegel

Bei AOC-Käse stammt die Milch aus einer klar definierten Region. Die Milch wird auch in dieser Region verkäst, und der Käse wird bis zur Reife des Produkts dort gepflegt.

In der Schweiz haben folgende Käsesorten ein AOC-Gütesiegel:

Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen