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Bern, 27.10.2010 – Schweizer Käse Opfer seines Erfolgs. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung wegen der Zunahme der Käseproduktion und der Verknappung der verfügbaren Finanzmittel beschlossen, die Verkäsungszulage von 15 auf 12 Rappen pro Kilogramm zu kürzen. Die Schweizer Käsebranche ist von diesem Entscheid enttäuscht, da er die Konkurrenzfähigkeit vom Schweizer Käse verschlechtert.
Administrative und technische Vereinfachungen sowie eine Anpassung der Verkäsungszulage: Das sind die wichtigsten Änderungen, die der Bundesrat am 27. Oktober 2010 an neun landwirtschaftlichen Verordnungen beschlossen hat. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) seinerseits hat die departementale Bio-Verordnung angepasst. Ausserdem wurden auf den 1. Januar 2011 die vom Parlament beschlossenen gesetzlichen Grundlagen für eine Bilanzreserve im Hinblick auf eine Marktöffnung in Folge eines WTO- oder EU-Abkommens in Kraft gesetzt.
Diese Situation wird durch die Dollar- und Euroschwäche noch zusätzlich verstärkt. Diese Entwicklung bringt renommierte Schweizer Unternehmen, darunter auch welche der Schweizer Käsebranche, in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten. Da eine Erholung dieser Währungen laut Experten in näherer Zukunft nicht zu erwarten ist, werden Preisanpassungen in den Exportmärkten erforderlich. Eine Preiserhöhung ist jedoch in den meisten Fällen nicht möglich, da der Lebensmittelhandel mit allfälligen Auslistungen droht. Gleichzeitig werden die Importkäse immer günstiger, was den Konkurrenzdruck im Inland noch erhöht.
Der Entscheid des Bundesrates bedeutet eine weitere dramatische Verschärfung der Situation für alle Akteure der Wertschöpfungskette. Daher setzten wir uns beim Bundesamt für Landwirtschaft ein, die geplante Kürzung zu überdenken und damit ein klares und unmissverständliches Signal zu senden, wie wichtig der nachhaltige und qualitätsorientierte Käsesektor ist.
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